Du hilfst anderen — ich kümmere mich um deine Zahlen. Spezialisierte Buchhaltung für alle Gesundheits- und Therapieberufe in Österreich, persönlich, digital und fair im Preis.
Wellpoint empfiehlt seinen Kundinnen und Kunden aus dem Gesundheits- und Therapiebereich für alle Buchhaltungsfragen die Finanzbuchhaltung Monuth KG. Wir kennen die spezifischen Anforderungen deiner Branche — von Honorarnotenabrechnung bis zur Kleinunternehmerregelung.
Als Wellpoint-Kundin oder -Kunde erhältst du bei mir ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir gemeinsam klären, wie ich deine Buchhaltung übernehmen kann — unkompliziert und auf deine Praxis zugeschnitten.
Ob du gerade erst deine Praxis gründest oder schon seit Jahren selbstständig bist — ich habe die passende Lösung für deine Buchhaltung.
Wellpoint begleitet dich beim Aufbau deiner Praxis. Für alles rund um Buchhaltung und Finanzen bin ich deine erste Anlaufstelle — als offiziell empfohlener Partner.
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Therapeuten und Gesundheitsberufe haben besondere Anforderungen an ihre Buchhaltung. Ich kenne diese Anforderungen und übernehme alles — damit du dich auf deine Patienten konzentrieren kannst.
Das kommt auf deine Tätigkeit an. Viele therapeutische Leistungen sind nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit — zum Beispiel Physiotherapie, Psychotherapie oder Ergotherapie, wenn sie von staatlich anerkannten Therapeuten erbracht werden. Wichtig: Auch wenn du USt-befreit bist, kannst du unter Umständen zur Regelbesteuerung optieren. Außerdem greift bei Jahresumsätzen unter 42.000 € ohnehin die Kleinunternehmerregelung. Ich schaue mir deine konkrete Situation an und gebe dir eine klare Empfehlung.
Eine Honorarnote ist im Grunde eine Rechnung für freiberufliche oder therapeutische Leistungen. Sie muss bestimmte Pflichtangaben enthalten: deinen Namen und Adresse, den Leistungszeitraum, eine genaue Leistungsbeschreibung (z.B. "Physiotherapeutische Behandlung, 3 Einheiten à 60 Min."), den Betrag und deinen Steuerstatus (Kleinunternehmer oder USt-befreit). Ich prüfe deine Honorarnoten auf Richtigkeit und helfe dir, ein sauberes System für die Ausstellung zu etablieren.
Ja — berufliche Fortbildungskosten sind als Betriebsausgaben voll absetzbar, solange sie in einem direkten Zusammenhang mit deiner therapeutischen Tätigkeit stehen. Das gilt für Seminare, Supervisionen, Fachliteratur, Online-Kurse und sogar Fahrkosten zur Fortbildung. Auch Mitgliedsbeiträge in Berufsverbänden, Praxissoftware wie Wellpoint und notwendige Fachliteratur kannst du absetzen. Im Erstgespräch zeige ich dir, welche Kosten du in deiner Situation geltend machen kannst.
Nein — du brauchst keine speziellen Unterlagen. Als Wellpoint-Kundin hast du deine Termine und Leistungen ohnehin digital erfasst. Ich arbeite mit deinen bestehenden Daten: Honorarnoten, Belege für Ausgaben und deine monatlichen Einnahmen. Alles geht digital — du gibst mir deine Belege per Upload oder Foto, ich übernehme den Rest. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, wie der Prozess für dich am unkompliziertesten funktioniert.
Für Therapeuten mit E/A-Rechnung und überschaubarer Beleganzahl sind die Kosten deutlich günstiger als bei großen Steuerberatungskanzleien. Die genauen Kosten hängen von der Anzahl deiner Belege pro Monat, deinem Leistungsumfang (nur Buchhaltung oder auch Lohnverrechnung?) und allfälligen Sonderthemen ab. Ich biete dir im kostenlosen Erstgespräch ein transparentes Angebot — ohne versteckte Kosten.