Was ich als Bilanzbuchhalterin darf

Als geprüfte Bilanzbuchhalterin bin ich nach dem österreichischen Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014) befugt, umfangreiche Buchhaltungs- und Beratungsleistungen zu erbringen. Das sind die Leistungen, die ich offiziell für dich übernehmen darf:

  • Laufende Buchhaltung: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) und doppelte Buchführung für alle Unternehmensformen in Österreich
  • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA): Berechnung, Prüfung und elektronische Übermittlung an das Finanzamt — monatlich oder quartalsweise
  • Lohnverrechnung: Lohn- und Gehaltsabrechnung, ÖGK-Meldungen, Dienstzettel und Jahreslohnzettel (L16)
  • Jahresabschluss & Bilanzierung: Erstellung des Jahresabschlusses für GmbHs nach § 221 UGB — inklusive Bilanz und Gewinn-und-Verlustrechnung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung: Auswertungen, Saldenlisten, Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und Liquiditätsplanung
  • Neugründungsberatung: Businessplan-Zahlenteil, Rechtsformwahl, Registrierkassen-Setup und Förderungsberatung
Christina Monuth — geprüfte Bilanzbuchhalterin

Was nur ein Steuerberater darf

Das österreichische Steuerberatungsgesetz (StBG) regelt klar, welche Tätigkeiten ausschließlich einem Steuerberater vorbehalten sind. Diese Leistungen kann und darf ich als Bilanzbuchhalterin nicht erbringen — und ich sage das offen, weil Transparenz für mich wichtiger ist als Werbung:

  • Einkommensteuererklärung: Erstellung und Einreichung der Einkommensteuererklärung (E1, E1a) beim Finanzamt
  • Körperschaftsteuererklärung: Steuererklärungen für GmbHs und andere Kapitalgesellschaften (K1)
  • Steuerliche Vertretung: Offizielle Vertretung beim Finanzamt in steuerlichen Angelegenheiten und Einsprüche gegen Steuerbescheide
  • Steuerliche Beratung: Beratung zur Steueroptimierung, zu steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und steuerrechtlichen Fragen
  • Außenprüfungen: Begleitung und Vertretung bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt

Meine klare Aussage: Ich sage dir offen, was ich darf und was nicht. Wenn du einen Steuerberater brauchst, empfehle ich dir gerne jemanden aus meinem Netzwerk — und wir arbeiten Hand in Hand für dich.

Klare Abgrenzung — was darf eine Bilanzbuchhalterin in Österreich?

Bilanzbuchhalterin vs. Steuerberater auf einen Blick

Beide Berufe ergänzen sich ideal. Hier siehst du, wer was übernimmt — klar und ehrlich.

Leistung
Bilanz­buch­halterin
Steuer­berater
Laufende Buchhaltung
Lohnverrechnung
Jahresabschluss & Bilanzierung
Steuererklärung
Finanzamtsvertretung
Betriebswirtschaftliche Beratung
teilweise
Typischer Preis
günstiger
höher

Die ideale Kombination spart Geld

Viele KMU-Inhaber denken, sie müssen wählen: entweder die Bilanzbuchhalterin oder den Steuerberater. Die Wahrheit ist: die Kombination beider ist die klügste und günstigste Lösung.

Die Logik dahinter ist einfach:

  • 1 Ich übernehme die laufende Buchhaltung das ganze Jahr über — zu meinen günstigen Konditionen als Solo-Bilanzbuchhalterin ohne Kanzlei-Overhead
  • 2 Dein Steuerberater bekommt am Jahresende exakt aufbereitete Unterlagen von mir — sauber, vollständig, fehlerfrei
  • 3 Weil der Steuerberater weniger Aufwand für Aufbereitung und Nachfragen hat, sinkt sein Honorar für die Steuererklärung spürbar
  • 4 Du sparst bei beiden — und bekommst trotzdem erstklassige Ergebnisse auf beiden Seiten

Noch kein Steuerberater? Kein Problem. Ich empfehle dir gerne einen verlässlichen Steuerberater aus meinem Netzwerk im Pongau oder österreichweit. Wir arbeiten bereits Hand in Hand für andere Mandanten — das läuft reibungslos.

Christina Monuth — Zusammenarbeit Bilanzbuchhalterin und Steuerberater für KMU

Für wen bin ich die richtige Wahl?

Ich bin spezialisiert auf KMU, Einzelunternehmer und Gewerbetreibende, die persönliche Betreuung und faire Preise schätzen.

👤
Einzelunternehmer (EPU)
Mit E/A-Rechnung bis 700.000 € Jahresumsatz. Ich übernehme alles von der UVA bis zur Saldenliste — du konzentrierst dich auf dein Geschäft.
🏠
Privat- & Ferienwohnungsvermieter
Saubere Abrechnung für Privatzimmervermieter und Betreiber von Ferienwohnungen — auch im Tourismus-Pongau mit Ortstaxe.
🏢
Kleine GmbH (bis ca. 20 MA)
Laufende Buchhaltung, Lohnverrechnung und Jahresabschluss aus einer Hand. Persönlich und direkt — kein anonymer Kanzlei-Service.
🔧
Gewerbetreibende
Handwerk, Bau, Handel, Dienstleistung — ich kenne die buchhalterischen Besonderheiten verschiedener Branchen im Pongau.
🏨
Tourismus & Gastronomie
Saisonale Betriebe, Beherbergung, Gastronomie — inklusive Saisonkräfte in der Lohnverrechnung und Ortstaxen-Abrechnung.
🌱
Neugründungen
Du startest gerade? Ich begleite dich von Anfang an — Businessplan-Zahlen, Rechtsformwahl, Förderungsberatung, Registrierkassen-Setup.

Fragen zu Bilanzbuchhalterin vs. Steuerberater

Eine Bilanzbuchhalterin darf nach dem österreichischen BiBuG 2014 laufende Buchhaltung (E/A-Rechnung und doppelte Buchführung), Lohnverrechnung, Jahresabschluss und betriebswirtschaftliche Beratung erbringen. Ein Steuerberater darf darüber hinaus auch Steuererklärungen erstellen, steuerlich beraten und das Unternehmen beim Finanzamt vertreten. Die Bilanzbuchhalterin ist in der Regel günstiger und ideal für die laufende Betreuung — der Steuerberater kommt für die jährliche Steuererklärung und steuerliche Gestaltungsberatung hinzu.

Eine Bilanzbuchhalterin ist für die laufende Buchhaltung in der Regel deutlich günstiger als ein Steuerberater — weil kein Kanzlei-Overhead, kein Team und keine Marketingabteilung bezahlt werden müssen. Für die jährliche Steuererklärung ist ein Steuerberater notwendig. Wenn er jedoch exakt aufbereitete Unterlagen von der Bilanzbuchhalterin bekommt, braucht er weniger Zeit — und sein Honorar sinkt spürbar. Insgesamt spart die Kombination gegenüber einem reinen Steuerberater-Mandat in der Regel erheblich.

Für die laufende Buchhaltung und die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) brauchst du als Einzelunternehmer keinen Steuerberater — das übernehme ich vollständig als Bilanzbuchhalterin. Für die jährliche Einkommensteuererklärung (E1, E1a) ist jedoch ein Steuerberater notwendig, wenn du das nicht selbst erledigen möchtest. Ich arbeite eng mit Steuerberatern zusammen und sorge dafür, dass sie alles Nötige von mir bekommen — sauber, vollständig und pünktlich.

Nein — die Erstellung von Steuererklärungen (Einkommensteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung) ist in Österreich ausschließlich Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern vorbehalten. Das ist im Steuerberatungsgesetz (StBG) klar geregelt. Als Bilanzbuchhalterin erstelle ich alle Grundlagen für den Steuerberater — aufbereitete Saldenlisten, ordentliche Buchhaltung, Jahresabschluss-Entwurf. Der Steuerberater übernimmt dann die eigentliche Steuererklärung. So arbeiten wir optimal zusammen.

Als geprüfte Bilanzbuchhalterin biete ich bei Finanzbuchhaltung Monuth KG: laufende Finanzbuchhaltung (E/A-Rechnung und doppelte Buchführung), Umsatzsteuervoranmeldung (UVA), Lohnverrechnung mit ÖGK-Meldungen und Jahreslohnzettel, Jahresabschluss und Bilanzierung für GmbHs nach § 221 UGB sowie betriebswirtschaftliche Beratung mit monatlichen Auswertungen. Dazu kommt Neugründungsbegleitung mit Businessplan-Zahlenteil und Förderungsberatung. Alle Leistungen österreichweit — digital per BMD Cloud oder persönlich in Eben im Pongau. Auf der Leistungsseite findest du alle Details.

Kostenloses Erstgespräch — ich beantworte alle deine Fragen.

Noch unsicher, was du brauchst? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Kombination aus Bilanzbuchhalterin und Steuerberater für dich optimal und am günstigsten ist.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren