Was Handwerksbetriebe bei der Buchhaltung brauchen

Handwerksbetriebe haben buchhalterische Besonderheiten, die nicht jede Buchhalterin kennt: Material und Arbeitszeit getrennt erfassen, Angebote und Rechnungen richtig stellen, Reverse Charge bei Bauleistungen beachten. Ich kenne diese Anforderungen aus der Praxis und helfe euch, alles korrekt und effizient zu erledigen.

  • Materialkosten trennen — Materialaufwand von Lohnaufwand sauber getrennt für aussagekräftige Auswertungen
  • Stundenerfassung und Verrechnung — Stundensätze für Einzel- und Gesellentätigkeit korrekt in Rechnung stellen
  • Angebote und Rechnungen korrekt — Pflichtangaben auf Rechnungen (UID, Leistungszeitraum, etc.) einhalten
  • Reverse Charge (Umkehr der Steuerschuld) — bei Bauleistungen zwischen Unternehmen korrekt anwenden und buchen
  • Baubuchhaltung Grundlagen — Teilrechnungen, Schlussrechnung, Skonti und Zahlungsziele im Blick
  • Monatliche Auswertungen — damit ihr wisst, ob euer Betrieb in der Spur liegt
Christina Monuth — Buchhalterin für Handwerksbetriebe

Einzelunternehmer oder GmbH im Handwerk?

Viele Handwerksbetriebe starten als Einzelunternehmen (EPU) und wachsen mit der Zeit. Ab einem gewissen Punkt stellt sich die Frage: Wann lohnt sich die Gründung einer GmbH? Ich begleite euch in beiden Formen — und berate euch sachlich, welche Struktur zu eurem Betrieb passt.

  • E/A-Rechnung für EPU — einfache, günstige Buchhaltungsform für Einzelunternehmer bis 700.000 € Jahresumsatz
  • Doppelte Buchhaltung ab bestimmter Größe — ab 700.000 € Umsatz oder ab GmbH-Gründung ist die doppelte Buchhaltung Pflicht
  • Wann eine GmbH-Gründung sinnvoll ist — Haftungsbeschränkung, steuerliche Optimierung, Wachstum: ich erkläre euch die Vor- und Nachteile sachlich
  • Ich begleite beides — ob EPU oder GmbH, ich bin eure Buchhalterin von Anfang an
  • Enge Zusammenarbeit mit eurem Steuerberater bei der Rechtsformwahl und beim Wechsel

Hinweis: Die Entscheidung zwischen EPU und GmbH ist komplex und hängt von euren persönlichen Zielen, dem Umsatz, der Mitarbeiterzahl und der Haftungssituation ab. Diese Entscheidung treffe ich nicht für euch — aber ich liefere eurem Steuerberater die Zahlen, die er für eine fundierte Empfehlung braucht.

Christina Monuth arbeitet konzentriert am Tablet

Subunternehmer richtig abrechnen

Viele Handwerksbetriebe arbeiten mit Subunternehmern oder Nachunternehmern — sei es bei Spitzenlast, bei Gewerken, die ihr nicht selbst ausführt, oder bei größeren Projekten. Die korrekte buchhalterische Behandlung ist entscheidend: Ein falscher Umgang mit Reverse Charge kann zu Nachforderungen bei der Umsatzsteuer führen.

  • Subunternehmer-Rechnungen buchen — korrekte Kontozuordnung und Vorsteuerabzug (bzw. Reverse Charge)
  • Reverse Charge in der Buchhaltung — bei Bauleistungen zwischen österreichischen Unternehmern gilt § 19 Abs. 1a UStG: Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über
  • Nachunternehmer-Haftung (Randthema) — ich weise euch auf buchhalterisch relevante Aspekte hin; die rechtliche Beurteilung liegt beim Steuerberater oder Rechtsanwalt
  • Korrekte UVA-Meldung bei Reverse-Charge-Vorgängen — kein Fehler bei der Voranmeldung

Reverse Charge kurz erklärt: Wenn ein in Österreich ansässiges Unternehmen Bauleistungen von einem anderen in Österreich ansässigen Unternehmen bezieht, schuldet der Leistungsempfänger (nicht der Leistungserbringer) die Umsatzsteuer. Der Subunternehmer stellt eine Nettorechnung aus. Ich sorge dafür, dass das in der Buchhaltung korrekt abgebildet wird.

Digitale Buchhaltung für Handwerksbetriebe

Lohnverrechnung im Handwerk

Handwerk hat besondere lohnverrechnungstechnische Eigenheiten: Arbeiter und Angestellte werden unterschiedlich behandelt, es gibt Zulagen, Lehrlinge haben eigene Regelungen. Ich kenne das alles und erledige eure Lohnverrechnung korrekt und pünktlich.

Was ich für eure Lohnverrechnung übernehme

  • Arbeiter vs. Angestellte — im Handwerk gibt es beide; die Abrechnung unterscheidet sich in Details (z. B. bei Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung)
  • Kollektivvertragliche Mindestlöhne — ich weise euch auf die aktuellen KV-Mindestlöhne hin; die Einhaltung ist Pflicht und wird geprüft
  • Zulagen korrekt abrechnen — Schmutzzulage, Erschwernis- und Gefahrenzulage sind steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigt, wenn sie korrekt dokumentiert sind
  • Lehrlinge abrechnen — Lehrlingsentschädigung nach KV, Berufsschulzeiten, Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld)
  • ÖGK-Meldungen, Lohnsteuer-Anmeldung, Jahreslohnzettel (L16) — alles aus einer Hand
  • Reisekostenabrechnung und Diäten für Monteure — korrekte steuerliche Behandlung
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Pünktliche Auszahlung
Lohn- und Gehaltszettel rechtzeitig — eure Mitarbeiter bekommen ihr Geld pünktlich, keine Verzögerungen.
🔒
Rechtssicher
KV-Mindestlöhne, Zulagen, Lehrlingsentschädigung — alles korrekt nach geltendem Recht abgerechnet.
📱
Digital und einfach
Ihr schickt mir die Stunden, ich erledige den Rest. Über BMD — Österreichs führende Lohnverrechnungssoftware.

Für welche Handwerksbetriebe bin ich die richtige Buchhalterin?

Ich betreue Handwerksbetriebe aller Größen und Gewerke in ganz Österreich — digital und persönlich. Von der Einzelunternehmerin bis zum Betrieb mit 15 Mitarbeitern.

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Tischler
Material, Werkzeugkosten, Kundenrechnungen für Maßmöbel und Innenausbau — sauber erfasst und ausgewertet.
Elektriker
Bauleistungen, Reverse Charge, Materialeinsatz, Monteur-Stundensätze — ich kenne eure Abläufe.
🔧
Installateure / Sanitär / Heizung
Gas, Wasser, Heizung — Buchhaltung für Installationsbetriebe mit Materialintensität und Subunternehmern.
🎨
Maler & Lackierer
Materialkosten (Farben, Grundierung), Stundensätze, Rechnungen für private und gewerbliche Kunden.
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Bodenleger / Spengler / Zimmerer / Dachdecker
Alle weiteren Baunebengewerbe — ich bin eure Buchhalterin, egal welches Gewerk ihr ausübt.
🚗
KFZ-Werkstätten & alle anderen
Reparaturbuchhaltung, Ersatzteilkosten, Stundensätze für Mechaniker — und alle anderen Handwerksbetriebe.

Fragen zur Handwerksbuchhaltung

Das kommt auf die Unternehmensform und den Umsatz an. Einzelunternehmer (EPU) mit einem Jahresumsatz unter 700.000 € dürfen die einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) verwenden — das ist die günstigere und einfachere Form. Wer als GmbH firmiert oder den Umsatz von 700.000 € überschreitet, muss doppelte Buchhaltung (Doppik / Bilanzierung) betreiben. Ich helfe euch, die für euren Betrieb richtige Form zu wählen und begleite euch in beiden Systemen.

Reverse Charge (§ 19 Abs. 1a UStG) bedeutet Umkehr der Steuerschuld: Wenn ein in Österreich ansässiges Unternehmen Bauleistungen von einem anderen in Österreich ansässigen Unternehmen erhält, schuldet nicht der leistende Betrieb die Umsatzsteuer, sondern der Empfänger. Das gilt für Bauleistungen im weiteren Sinne (Bau, Baunebengewerbe, Elektro, Sanitär, Heizung usw.) zwischen Unternehmern. Der Subunternehmer stellt eine Nettorechnung mit dem Vermerk „Übergang der Steuerschuld gemäß § 19 Abs. 1a UStG" aus. Ich sorge dafür, dass das in eurer Buchhaltung korrekt verarbeitet wird.

Die Kosten hängen vom Aufwand ab: Anzahl der Belege pro Monat, ob ihr Mitarbeiter habt (Lohnverrechnung), ob E/A-Rechnung oder doppelte Buchführung, und welche Zusatzleistungen ihr braucht. Als Solo-Bilanzbuchhalterin ohne den Overhead einer großen Kanzlei bin ich deutlich günstiger als Steuerberatungskanzleien. Ich erstelle euch nach einem kostenlosen Erstgespräch ein transparentes, individuelles Angebot — ohne versteckte Kosten.

Grundsätzlich ja — die E/A-Rechnung ist nicht übermäßig komplex. Aber: Reverse Charge, korrekte Rechnungslegung, UVA-Meldungen und Lohnverrechnung sind Fehlerquellen, die teuer werden können. Die meisten Handwerker merken schnell, dass die Zeit, die sie in die Buchhaltung stecken, in ihrem Gewerk besser aufgehoben wäre. Ich übernehme das für euch — so konzentriert ihr euch auf das, was ihr am besten könnt.

Bei der E/A-Rechnung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) werden nur tatsächliche Geldflüsse erfasst: Einnahmen wenn das Geld eingeht, Ausgaben wenn das Geld abgeht. Das ist einfacher und günstiger. Bei der Bilanzierung (doppelte Buchhaltung) werden Forderungen und Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt ihrer Entstehung gebucht, und am Jahresende wird eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellt. Das ist aufwändiger, liefert aber ein detaillierteres Bild des Unternehmens. Für Handwerker bis 700.000 € Umsatz als EPU empfehle ich in der Regel die E/A-Rechnung — sie reicht aus und spart Kosten.

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