Du bist dein eigener Chef — und hast genug um die Ohren. Ich übernehme deine komplette Buchhaltung, damit du dich auf dein Kerngeschäft konzentrieren kannst. Günstig, digital, persönlich.
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) ist die einfachste und günstigste Form der Buchhaltung in Österreich. Für die meisten Einzelunternehmer ist sie die richtige Wahl — und ich mache das für dich, damit du dich auf dein Kerngeschäft konzentrieren kannst.
Gut zu wissen: Auch bei der E/A-Rechnung gibt es Pflichten: Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren, ordentliche Belegaufbewahrung und — ab 15.000 € Jahresumsatz und 7.500 € Barumsatz — Registrierkassenpflicht. Ich helfe dir, alles richtig zu machen.
Die Kleinunternehmerregelung ist für viele EPUs ein wichtiges Thema: Bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze bist du von der Umsatzsteuer befreit. Das klingt gut — hat aber auch Nachteile, die ich dir klar erklären kann, damit du die richtige Entscheidung triffst.
Wichtig: Die Kleinunternehmergrenze bezieht sich auf Nettoumsatz und wird auf zwölf Monate hochgerechnet, wenn du nicht das ganze Jahr tätig warst. Ich behalte die Grenze für dich im Blick und warne dich rechtzeitig, bevor du sie überschreitest.
In Österreich gibt es verschiedene Pauschalierungsmöglichkeiten für Selbstständige. Sie können die Buchhaltung vereinfachen — aber nicht für jeden ist die Pauschalierung die beste Lösung. Ich erkläre dir die Optionen klar und ohne Steuerjargon.
Pauschalierung ist nicht immer besser als Einzelerfassung. Wenn du hohe tatsächliche Betriebsausgaben hast (Büro, Fahrzeug, Geräte, Softwarelizenzen), kann die Einzelerfassung steuerlich vorteilhafter sein. Ich rechne dir das durch — zusammen mit deinem Steuerberater.
Wann lohnt sich die Pauschalierung? Wenn deine tatsächlichen Betriebsausgaben unter dem Pauschalbetrag liegen — also z. B. wenn du wenig Material brauchst, kein Büro mietest und wenig Investitionen hast. Typisch: Berater, Coaches, Autoren, Vortragende.
Wann ist Einzelerfassung besser? Wenn du hohe Betriebsausgaben hast — Miete, Fahrzeug, Equipment, Softwarelizenzen, Subunternehmer. Dann übersteigen deine echten Ausgaben den Pauschalbetrag deutlich.
Meine Empfehlung: Pauschalierung nicht blind wählen. Ich schaue mir deine Zahlen an und gebe dir eine sachliche Einschätzung — die Entscheidung liegt dann bei dir und deinem Steuerberater.
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ist eine regelmäßige Pflicht für Unternehmer, die der Umsatzsteuer unterliegen. Sie ist weder schwierig noch aufwändig — wenn man weiß, wie's geht. Ich erledige das für dich, pünktlich und korrekt.
Vorsicht Falle: Wer die UVA vergisst oder zu spät einreicht, riskiert Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge. Als deine Buchhalterin behalte ich alle Fristen im Blick — du musst dich darum nicht kümmern.
Ich bin spezialisiert auf Einzelunternehmer und EPU in ganz Österreich — digital und persönlich. Ob Berufseinsteiger oder seit Jahren selbstständig: Ich passe meine Betreuung an deine Situation an.
Das Einzelunternehmen (EPU) ist die einfachste Unternehmensform in Österreich: Du haftest persönlich mit deinem gesamten Privatvermögen, profitierst aber von geringem Verwaltungsaufwand, einfacher Buchhaltung (E/A-Rechnung bis 700.000 €) und keinem Mindestkapital. Die GmbH bietet Haftungsbeschränkung (nur das Gesellschaftsvermögen haftet), ist aber mit mehr Verwaltungsaufwand verbunden: Notariatsakt für die Gründung, Stammkapital von mindestens 10.000 € (davon 5.000 € einzuzahlen), doppelte Buchhaltung und Bilanzierungspflicht, Offenlegungspflicht im Firmenbuch. Die richtige Wahl hängt von deinen persönlichen Zielen, dem Risiko und dem Umsatz ab — das besprichst du am besten mit deinem Steuerberater.
Ja — jede selbstständige Tätigkeit in Österreich unterliegt steuerlichen Aufzeichnungspflichten. Als Einzelunternehmer bis 700.000 € Jahresumsatz kannst du die einfache E/A-Rechnung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) verwenden. Das bedeutet: alle Einnahmen und Ausgaben chronologisch und vollständig aufzeichnen, Belege 7 Jahre aufbewahren, UVA abgeben (wenn nicht Kleinunternehmer) und eine jährliche Steuererklärung machen. Ich übernehme all das für dich, damit du dich auf dein Kerngeschäft konzentrieren kannst.
Die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) befreit Unternehmer mit einem Jahresumsatz unter 42.000 € (netto) von der Umsatzsteuer. Das bedeutet: Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, musst keine UVA abgeben — aber du kannst auch keine Vorsteuer aus deinen Ausgaben abziehen. Die Regelung gilt automatisch, du kannst aber auf Antrag zur Regelbesteuerung optieren (bindend für 5 Jahre). Ich behalte deine Umsätze im Blick und informiere dich, sobald du dich der Grenze näherst.
Für EPUs mit überschaubarer Beleganzahl und E/A-Rechnung sind die Buchhaltungskosten bei mir deutlich günstiger als bei großen Steuerberatungskanzleien. Die genauen Kosten hängen von der Anzahl der Belege pro Monat, dem Leistungsumfang (nur Buchhaltung, oder auch Lohnverrechnung) und allfälligen Extras ab. Im kostenlosen Erstgespräch zeige ich dir, was mein Service für deinen Betrieb kostet — transparent und ohne versteckte Kosten.
Die Basispauschalierung erlaubt es, 12 % des Nettoumsatzes (bei bestimmten Berufen 6 %) pauschal als Betriebsausgaben anzusetzen, ohne Einzelbelege nachweisen zu müssen. Das lohnt sich dann, wenn deine tatsächlichen Betriebsausgaben unter diesem Pauschalbetrag liegen — also wenn du wenig Material, kein Büro und wenig laufende Kosten hast. Für Handwerker, Gewerbetreibende mit hohem Materialaufwand oder Unternehmer mit Büromiete ist die Einzelerfassung in der Regel günstiger. Ich rechne dir das durch, damit du die richtige Entscheidung triffst.