E/A-Rechnung — die einfache Buchhaltung für EPUs

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) ist die einfachste und günstigste Form der Buchhaltung in Österreich. Für die meisten Einzelunternehmer ist sie die richtige Wahl — und ich mache das für dich, damit du dich auf dein Kerngeschäft konzentrieren kannst.

  • Was ist die E/A-Rechnung? — Du erfasst Einnahmen, wenn das Geld eingeht, und Ausgaben, wenn das Geld abgeht. Keine Bilanzen, keine Forderungen und Verbindlichkeiten — einfach und klar.
  • Wer darf sie verwenden? — Einzelunternehmer bis 700.000 € Jahresumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, sofern keine gesetzliche Bilanzierungspflicht besteht
  • Vorteile — weniger Aufwand, geringere Buchhaltungskosten, schnelle Auswertungen, einfachere Jahresabrechnung für deinen Steuerberater
  • Ich mache das für dich — du schickst mir deine Belege, ich buche alles in BMD und du bekommst monatliche Auswertungen
  • Saldenlisten und Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung für deinen Steuerberater — aufbereitet und fehlerfrei

Gut zu wissen: Auch bei der E/A-Rechnung gibt es Pflichten: Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren, ordentliche Belegaufbewahrung und — ab 15.000 € Jahresumsatz und 7.500 € Barumsatz — Registrierkassenpflicht. Ich helfe dir, alles richtig zu machen.

Christina Monuth — Buchhalterin für Einzelunternehmer

Kleinunternehmerregelung — was du wissen musst

Die Kleinunternehmerregelung ist für viele EPUs ein wichtiges Thema: Bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze bist du von der Umsatzsteuer befreit. Das klingt gut — hat aber auch Nachteile, die ich dir klar erklären kann, damit du die richtige Entscheidung triffst.

  • Bis 42.000 € Nettoumsatz keine USt-Pflicht — du musst keine Umsatzsteuer auf deine Rechnungen aufschlagen und musst keine UVA abgeben
  • Vorteile — einfachere Administration, kein USt-Ausweis auf Rechnungen, kein UVA-Aufwand, günstigere Buchhaltungskosten
  • Nachteile — kein Vorsteuerabzug möglich (Betriebsausgaben netto teurer), nachteilig wenn Hauptkunden Unternehmer sind (die brauchen keine USt-freien Rechnungen)
  • Wann auf Regelbesteuerung optieren? — wenn du viel investierst (Vorsteuer zurückfordern), wenn deine Kunden hauptsächlich Unternehmen sind, oder wenn dein Umsatz die Grenze regelmäßig überschreitet
  • Ich berate dich dabei — gemeinsam mit deinem Steuerberater finden wir die richtige Lösung für deine Situation

Wichtig: Die Kleinunternehmergrenze bezieht sich auf Nettoumsatz und wird auf zwölf Monate hochgerechnet, wenn du nicht das ganze Jahr tätig warst. Ich behalte die Grenze für dich im Blick und warne dich rechtzeitig, bevor du sie überschreitest.

Christina Monuth arbeitet konzentriert am Tablet

Pauschalierung — wann ist sie sinnvoll?

In Österreich gibt es verschiedene Pauschalierungsmöglichkeiten für Selbstständige. Sie können die Buchhaltung vereinfachen — aber nicht für jeden ist die Pauschalierung die beste Lösung. Ich erkläre dir die Optionen klar und ohne Steuerjargon.

Die drei wichtigsten Pauschalierungen für EPUs

  • 1 Basispauschalierung (Betriebsausgabenpauschalierung) — 12 % des Umsatzes als Betriebsausgaben pauschal (bei bestimmten Berufen 6 %). Sinnvoll wenn tatsächliche Ausgaben geringer sind als der Pauschalbetrag.
  • 2 Betriebsausgabenpauschalierung für bestimmte Berufe — für Handelsvertreter, Schriftsteller, Vortragende, Sportler u. a. gibt es eigene Pauschalierungsregelungen mit höheren Sätzen
  • 3 Sozialversicherungspauschalierung — die SVS-Beiträge können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden; ich stelle sicher, dass das korrekt erfasst wird

Pauschalierung ist nicht immer besser als Einzelerfassung. Wenn du hohe tatsächliche Betriebsausgaben hast (Büro, Fahrzeug, Geräte, Softwarelizenzen), kann die Einzelerfassung steuerlich vorteilhafter sein. Ich rechne dir das durch — zusammen mit deinem Steuerberater.

Wann lohnt sich die Pauschalierung? Wenn deine tatsächlichen Betriebsausgaben unter dem Pauschalbetrag liegen — also z. B. wenn du wenig Material brauchst, kein Büro mietest und wenig Investitionen hast. Typisch: Berater, Coaches, Autoren, Vortragende.

Wann ist Einzelerfassung besser? Wenn du hohe Betriebsausgaben hast — Miete, Fahrzeug, Equipment, Softwarelizenzen, Subunternehmer. Dann übersteigen deine echten Ausgaben den Pauschalbetrag deutlich.

Meine Empfehlung: Pauschalierung nicht blind wählen. Ich schaue mir deine Zahlen an und gebe dir eine sachliche Einschätzung — die Entscheidung liegt dann bei dir und deinem Steuerberater.

Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ist eine regelmäßige Pflicht für Unternehmer, die der Umsatzsteuer unterliegen. Sie ist weder schwierig noch aufwändig — wenn man weiß, wie's geht. Ich erledige das für dich, pünktlich und korrekt.

  • Was ist die UVA? — Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine monatliche oder quartalsweise Meldung an das Finanzamt über deine Umsatzsteuerzahllasten und Vorsteuerbeträge
  • Monatlich oder quartalsweise — Betriebe mit mehr als 100.000 € Vorjahresumsatz müssen monatlich melden; unter dieser Grenze quartalsweise (auf Antrag möglich)
  • Wer muss UVA abgeben? — Alle Unternehmer, die Umsatzsteuer in Rechnung stellen (also nicht Kleinunternehmer nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG)
  • Frist — die UVA ist bis zum 15. des zweitfolgenden Monats zu übermitteln (z. B. für Jänner bis 15. März)
  • Ich erledige das für dich pünktlich — nie wieder Angst vor vergessenen Fristen oder Verspätungszuschlägen

Vorsicht Falle: Wer die UVA vergisst oder zu spät einreicht, riskiert Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge. Als deine Buchhalterin behalte ich alle Fristen im Blick — du musst dich darum nicht kümmern.

Christina Monuth im Beratungsgespräch für Einzelunternehmer

Für wen bin ich die richtige Buchhalterin als EPU?

Ich bin spezialisiert auf Einzelunternehmer und EPU in ganz Österreich — digital und persönlich. Ob Berufseinsteiger oder seit Jahren selbstständig: Ich passe meine Betreuung an deine Situation an.

💼
Freelancer & Berater
IT-Freelancer, Unternehmensberater, Projektmanager — E/A-Rechnung, UVA, Kleinunternehmerregelung: ich kümmere mich um alles.
🎨
Kreative (Designer, Fotografen, Autoren)
Kreativbetriebe haben oft besondere Pauschalierungsmöglichkeiten. Ich kenne die Regelungen und optimiere mit deinem Steuerberater.
🌐
Online-Unternehmer
E-Commerce, digitale Produkte, Online-Kurse — auch bei ausländischen Umsätzen (EU-OSS) behalte ich den Überblick für dich.
🎯
Coaches & Trainer
Life Coaches, Business Coaches, Sporttainer — geringe Betriebsausgaben, klare Einnahmenstruktur: ideal für mein EPU-Paket.
🔨
Handwerker als EPU
Solo-Handwerker, Alleinunternehmer im Gewerbe — ich verbinde Handwerks-Knowhow mit EPU-Buchhaltung.
🤝
Dienstleister aller Art
Masseure, Kosmetikerinnen, Reinigungskräfte, Übersetzerinnen — wenn du selbstständig Dienstleistungen anbietest, bist du bei mir richtig.

Fragen zur Buchhaltung als Einzelunternehmer

Das Einzelunternehmen (EPU) ist die einfachste Unternehmensform in Österreich: Du haftest persönlich mit deinem gesamten Privatvermögen, profitierst aber von geringem Verwaltungsaufwand, einfacher Buchhaltung (E/A-Rechnung bis 700.000 €) und keinem Mindestkapital. Die GmbH bietet Haftungsbeschränkung (nur das Gesellschaftsvermögen haftet), ist aber mit mehr Verwaltungsaufwand verbunden: Notariatsakt für die Gründung, Stammkapital von mindestens 10.000 € (davon 5.000 € einzuzahlen), doppelte Buchhaltung und Bilanzierungspflicht, Offenlegungspflicht im Firmenbuch. Die richtige Wahl hängt von deinen persönlichen Zielen, dem Risiko und dem Umsatz ab — das besprichst du am besten mit deinem Steuerberater.

Ja — jede selbstständige Tätigkeit in Österreich unterliegt steuerlichen Aufzeichnungspflichten. Als Einzelunternehmer bis 700.000 € Jahresumsatz kannst du die einfache E/A-Rechnung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) verwenden. Das bedeutet: alle Einnahmen und Ausgaben chronologisch und vollständig aufzeichnen, Belege 7 Jahre aufbewahren, UVA abgeben (wenn nicht Kleinunternehmer) und eine jährliche Steuererklärung machen. Ich übernehme all das für dich, damit du dich auf dein Kerngeschäft konzentrieren kannst.

Die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) befreit Unternehmer mit einem Jahresumsatz unter 42.000 € (netto) von der Umsatzsteuer. Das bedeutet: Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, musst keine UVA abgeben — aber du kannst auch keine Vorsteuer aus deinen Ausgaben abziehen. Die Regelung gilt automatisch, du kannst aber auf Antrag zur Regelbesteuerung optieren (bindend für 5 Jahre). Ich behalte deine Umsätze im Blick und informiere dich, sobald du dich der Grenze näherst.

Für EPUs mit überschaubarer Beleganzahl und E/A-Rechnung sind die Buchhaltungskosten bei mir deutlich günstiger als bei großen Steuerberatungskanzleien. Die genauen Kosten hängen von der Anzahl der Belege pro Monat, dem Leistungsumfang (nur Buchhaltung, oder auch Lohnverrechnung) und allfälligen Extras ab. Im kostenlosen Erstgespräch zeige ich dir, was mein Service für deinen Betrieb kostet — transparent und ohne versteckte Kosten.

Die Basispauschalierung erlaubt es, 12 % des Nettoumsatzes (bei bestimmten Berufen 6 %) pauschal als Betriebsausgaben anzusetzen, ohne Einzelbelege nachweisen zu müssen. Das lohnt sich dann, wenn deine tatsächlichen Betriebsausgaben unter diesem Pauschalbetrag liegen — also wenn du wenig Material, kein Büro und wenig laufende Kosten hast. Für Handwerker, Gewerbetreibende mit hohem Materialaufwand oder Unternehmer mit Büromiete ist die Einzelerfassung in der Regel günstiger. Ich rechne dir das durch, damit du die richtige Entscheidung triffst.

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